Wir helfen Ihnen, sich in Ihrer Immobilie wohlzufühlen.
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Unser Team an Hausverwaltern ist spezialisiert darauf, sich um Ihre Anliegen zu kümmern. Ihren zuständigen Kontakt finden Sie ganz einfach nach Eingabe Ihrer Wohnungs-Adresse in der Kontaktsuche.
Unsere Leistungen
In unserem mehr als 100jährigen Bestehen standen immer Lebensqualität, Kompetenz und Sicherheit an erster Stelle. Heute vertrauen über 9.000 Mitglieder auf unsere Wohnungsgenossenschaft und unsere Leistungen – darauf sind wir stolz!
Wir kümmern uns um die Aufgaben der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung, aber auch um die kleinen und großen Probleme des Alltags- und Zusammenlebens. Ein hohes Maß an Transparenz, die uns anvertrauten Wohnanlagen ständig im Blick zu haben und gemeinsamen Entscheidungsfindung sowie Konfliktregelung ist die Basis für unsere Erfolg.
Wenn es darum geht, die Vorstellungen und Wünsche aller Bewohner einer Wohnanlage in Einklang zu bringen, benötigt man einen neutralen Blick auf die Sachlage, um nachhaltig die richtige Entscheidung zu treffen. Unsere MitarbeiterInnen sind tagtäglich bemüht, hier die richtigen Hilfestellungen geben zu können.
- Betreuung der Liegenschaft durch unser hauseigenes Gebäudemanagement
- Optimierung der Bewirtschaftungskosten des Hauses
- Erstellung einer aussagekärftigen Vorausschau
- Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassungen
- Erstellung der Jahresabrechnung bis 30.06.
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs in Bezug auf die Liegenschaft
- Überwachung des Angemessenheit des bestehenden Versicherungsschutzes
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Regelmäßige Begehung und Überprüfung des Erhaltungszustandes des Hauses (B1300)
- Einholung von Kostenvoranschlägen, Auftragsvergabe sowie Rechnungsprüfung für Erhaltungsmaßnahmen sowie Verbesserungsarbeiten
- Abschluss, Verlängerung, Kontrolle und Abrechnung von Betreuung-, Wartungs- und Serviceverträgen
- Abhaltung von Eigentümerversammlungen
- Online-Service „LEO“
Was tun bei …
Zu Ihrer Sicherheit halten Sie bitte Stiegenhäuser und
Gänge stets frei von Abstellungen!
Gemäß den Bestimmungen des OÖ Feuerpolizeigesetzes sind
in mehrgeschossigen Wohnanlagen die Stiegenhäuser und
sonstige Aufschließungsgänge in der gesamten
vorgegebenen baulichen Breite stets frei von jeglichen
Abstellungen zu halten.
Schade, dass Sie umziehen!
Wir hoffen, Sie hatten eine gute Zeit in Ihren
Lebensräumen.
Zur fristgerechten Kündigung Ihrer Wohnung nutzen Sie
bitte unser Kündigungsformular und
übermitteln dieses unterfertigt an die Genossenschaft.
Durch das getrennte Entsorgen des in Ihrem Haushalt
anfallenden Mülls helfen Sie maßgeblich Betriebskosten
zu sparen. Als Hilfe zum Müllentsorgen dürfen wir
nachfolgenden Leitfaden anbieten:
- Bioabfälle (z. B. Gemüse- und Obstabfälle,
Essensreste, Küchenpapier, etc.) werden
ausschließlich in Biotonnen (Grüne Tonne) oder in
die sonst dafür bestimmten Behälter gegeben. - Speiseöl und Bratenfette kommen in den „Öli“ und
werden im nächstgelegenen Altstoffsammelzentrum
entsorgt. - Verpackungsmaterialien aus Kunststoffen (wenn
ausdrücklich zugelassen auch aus Metallen) werden in
die „Gelben Container“ gegeben. In manchen Gemeinden
werden anstelle der Container „Gelbe Säcke“ an die
Haushalte ausgegeben. - Sonstige Verpackungsmaterialien aus Metallen im
„Blauen Container“ entsorgen. - Altpapier wird im „Roten Container“ entsorgt (bitte
Kartons zerlegen). - Sondermüll (z. B. Medikamente, Öle, etc.) und
Sperrmüll bringen Sie ins Altstoffsammelzentrum. - Altglas wird in den Altglascontainer geworfen
(getrennt nach Weiß- und Buntglas). - Nur Restmüll wird in den Restmüllcontainer gegeben.
Die in den Betriebskosten enthaltenen Gebühren entstehen
ausschließlich durch die Entsorgung des Restmülls sowie
des Bioabfalls (für die Entsorgung der
Verpackungsmaterialien bezahlen Sie bereits mit dem Kauf
der verpackten Ware).
Aufgrund Ihrer schriftlichen Anfrage und Bekanntgabe der
Schlüsselmarke, der Schlüsselnummer und der Anzahl der
benötigten Schlüssel sowie der Angabe des Grundes für
die Nachbestellung übersenden wir Ihnen gerne
eine Berechtigung für eine Schlüsselnachbestellung
(gesperrte Schließanlage).
Schlüssel können unter anderem über Schlüsseldienste
sowie Schlossereibetriebe nachbestellt werden.
Das Halten von als gefährlich
geltenden Tieren ist grundsätzlich unzulässig.
Ansonsten ist das Halten von Tieren an die
Hausverwaltung zu melden und erfolgt in
Eigenverantwortung. Es darf keinesfalls zu einer
Gefährdung oder Belästigung von anderen Bewohnern
führen.
Gesetzliche Bestimmungen für
das Halten von Tieren, wie z.B. das Oö. Hundegesetz
für das Halten von Hunden, sind verbindlich
einzuhalten. Die Genossenschaft behält sich
ausdrücklich vor, allfällige durch die Tiere
verursachten Verunreinigungen oder Beschädigungen
auf Kosten des Tierhalters beheben zu lassen.
Die gesamte Wohnung in der kalten Jahreszeit – inklusive
Schlafzimmer – ganztägig beheizen!
Wirkung: Die Wände bleiben warm, eine allfällige
Schwitzwasserbildung und damit verbundene
Schimmelbildung als Folge der Unterschreitung des
so genannten „Taupunktes“ wird vermieden.
- Lüften Sie die Wohnung mehrmals am Tag! Nach
Möglichkeit sollten Sie querlüften: Dazu öffnen Sie
gegenüberliegende Fenster mehrmals täglich für ca. 2
bis maximal 5 Minuten.Wirkung: Der gewünschte
Luftaustausch (und somit der Abtransport von
Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf) erfolgt ohne
nennenswerte Auskühlung der Wände. Die
Schwitzwasserbildung auf
den Glastafeln der Fenster wird minimiert. - Lassen Sie den Abluftventilator im Bad (wenn
vorhanden) während des Badens und einige Zeit danach
laufen. Die Filter müssen regelmäßig gewechselt
werden. Trocknen Sie Ihre Wäsche keinesfalls in der
Wohnung!
Wir empfehlen die Verwendung eines geeigneten
Thermohygrometers zur ständigen Überwachung der
Raumluftbedingungen in der Wohnung. Bitte achten Sie
darauf, dass die Raumluft während der kalten Jahreszeit
eine
relative Luftfeuchtigkeit von weniger als 55 % aufweist.
Gleichzeitig sollte die Raumtemperatur in keinem Raum
20°C unterschreiten.
Da unsere Versicherungen nur Schäden am Haus decken,
empfehlen wir Ihnen dringend eine Haushaltsversicherung
abzuschließen.
Für das Haus besteht eine Bündelversicherung, welche
neben der Versicherung gegen Brandschäden
(Feuerversicherung), Leitungswasserschäden
einschließlich Korrosionsschäden und der gesetzlichen
Gebäude-Haftpflichtversicherung
auch eine Versicherung gegen Verstopfungs- und
Dichtungsschäden sowie eine Versicherung gegen
Sturmschäden beinhaltet.
Als Mitglied stimmen Sie dem Abschluss, der Erneuerung
und der laufenden Adaptierung dieser
Versicherungspolizze zu.
Die Versicherungsprämie wird als Teil der Betriebskosten
(§ 21 Abs 1 Z 4, 5 und 6 MRG) verrechnet und vermindert
das Risiko erforderlicher Erhöhungen des Erhaltungs- und
Verbesserungsbeitrages im Schadensfall.